IDW S6

Was ist ein IDW S6?

In Ihrem Unternehmen ist das finanzielle Gleichgewicht gestört und erwirtschaftet nicht mehr das Ergebnis, wie in der Vergangenheit! Sie benötigen Kapital von Außen und oder müssen Ihr Unternehmen sanieren durch eingreifende und korrigierende Maßnahmen vornehmen und benötigen eine Betrachtung von Außen? Das Sanierungskonzept dient der Darstellung und der Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Hierbei bedarf es der Mitarbeit und Unterstützung aller Entscheidungsträger in allen Belangen. Der Inhalt spiegeln Aussagen über Unternehmensdaten und Auswirkungen Ursache. Es werden rechtliche und regulatorische Anforderungen widerspiegeln, um Dritte überhaupt eine Entscheidungsgrundlage aufzuzeigen.

Erstellungsanlässen

  •  Verlängerung oder Vergabe von Sanierungskrediten.  (BaFin, Rundschreiben 10/2012 (BA) vom 14.12.2012, Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk, BTO 1.2.5.
    „Zieht ein Institut die Begleitung einer Sanierung in Betracht, hat es sich ein Sanierungskonzept zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers vorlegen zu lassen und auf dieser Grundlage seine Entscheidungen zu treffen“)
  •  Verhandlungen mit Stakeholder, z.B.: Darlehnsverzicht.
  •  Landesbürgschaften Gewährung.
  •  Entlastung von Gläubigern durch Zustimmung von Ratenzahlungen oder anderen Optionen.
  •  Kontrolle und Überwachung einer Sanierung.

Inhalt eines IDW S6

  •  Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang.
  •  Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  •  Darstellung und Analyse des Unternehmens sowie des Krisenstadiums.
  •  Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens.
  •  Sanierungsmaßnahmen für die Bewältigung der Unternehmenskrise.
  •  Integrierte Sanierungsplanung.
  •  Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit.
  •  Dokumentation und Berichterstattung.

Nach IDW S6 ist ein Unternehmen nur sanierungsfähig, wenn:

  1. Eine positive Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB besteht und
  2. Nachhaltig Wettbewerbsfähig und renditefähig ist und eine branchenübliche und angemessene Eigenkapitalausstattung hat.
  • Fortführungsfähigkeit i.S.d. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
  • Positive Unternehmensfortführung liegt vor, wenn keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.
  • Rechtliche Gegebenheiten sind z.B.: Insolvenzgründe nach §§ 17-19 InsO liegen vor. 
  • Tatsächlichen Gegebenheiten sind z.B.: Kredite werden von der Bank gekündigt und eine Zahlungsunfähigkeit tritt dadurch ein.
  • Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit.

Die Rechtsprechung nach BGH:

  •  Branchenübliche Rendite ist, wenn eine Wiederherstellung der Rentabilität vorliegt und 
  •  Angemessene Eigenkapitalausstattung vorhanden ist. 

1.STUFE

Überleben und Fortführungsfähigkeit Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unter-nehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

  •  Darstellung und Analyse des Unternehmens sowie des  Krisenstadiums.
  • Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens.
  • Sanierungsmaßnahmen für die Bewältigung der Unternehmenskrise.
  • Integrierte Sanierungsplanung.
  • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit.
  • Dokumentation und Berichterstattung.

2.STUFE

Sanierungskonzept Umsetzung

  •  Beharrliche Fortführungsfähigkeit.
  •  Beharrliche Wettbewerbsfähigkeit.
  •  Krisenstadien überwinden.