SRM-WEISS Sanierung · Restrukturierung · Marketing

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Eine Entscheidungsgrundlage, die trägt.

Sie müssen entscheiden, ob Sie ein Engagement fortführen. Dafür brauchen Sie kein optimistisches Konzept, sondern ein prüffähiges — mit nachvollziehbaren Annahmen und einer eindeutigen Aussage.

Was Sie von einem Sanierungskonzept erwarten dürfen

Ein Konzept, das seinen Zweck erfüllt, beantwortet Ihre Frage — nicht die des Mandanten. Ich arbeite konsequent nach IDW S6 in der Neufassung 2023 und den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung:

  • Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht die Wunschzahlen der Geschäftsführung. Die Aussagekraft der Buchhaltung wird ausdrücklich gewürdigt.
  • Krisenursachen werden benannt — nicht nur Symptome. Ein Konzept, das die Ursache nicht trifft, kann die Krise nicht beenden.
  • Die Sanierungsfähigkeit wird zweistufig geprüft: Durchfinanzierung über den Prognosezeitraum und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit an dessen Ende.
  • Die Aussage ist eindeutig. Sanierungsfähig — ja oder nein. Keine Weichzeichnung, kein Konjunktiv.

Was Sie konkret in die Hand bekommen

Integrierte PlanungErgebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung über mehrere Jahre — verzahnt, nicht drei Einzeltabellen. Inklusive Kapitaldienstfähigkeit.
MaßnahmenplanJede Maßnahme mit Verantwortlichem, Termin, quantifizierter Wirkung auf Ergebnis und Liquidität — und Umsetzungsgrad.
FinanzierungsszenarienKapitalbedarf inkl. Puffer, gedeckt durch Sanierungsbeiträge aller Stakeholder. Wer trägt was — und in welcher Reihenfolge.
BankenspiegelStichtagsbezogen: Linien, Inanspruchnahme, Sicherheiten, Konditionen, Laufzeiten.
FortbestehensprognoseBelastbar hergeleitet — die Grundlage für die Frage, ob Sie überhaupt noch begleiten dürfen.

Zeitlicher Rahmen

Für ein vollständiges IDW-S6-Konzept sind je nach Größe und Datenlage vier bis acht Wochen realistisch. Wenn Sie schneller eine Grundlage für die Kreditentscheidung brauchen, liefere ich innerhalb weniger Tage ein belastbares Lagebild mit Liquiditätsvorschau und Aussage zur Insolvenzreife — und stelle das vollständige Konzept nach.

Zusammenarbeit

Sie erreichen jederzeit den Gutachter selbst, nicht einen Projektmanager. Auf Wunsch werden Kreditinstitute in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses einbezogen. Zwischenstände, kritische Befunde und Abweichungen kommuniziere ich, sobald sie feststehen — nicht erst im Abschlussbericht.

Sprechen wir über den konkreten Fall.

Kurzer Anruf genügt, um Umfang, Zeitrahmen und Kosten zu klären.

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