Start · StaRUG
StaRUG, Eigenverwaltung, Schutzschirm
Sanierung muss nicht Insolvenz heißen — und Insolvenz nicht Kontrollverlust. Welches Instrument offensteht, entscheidet ein einziger Umstand: wie weit die Krise fortgeschritten ist.
Das entscheidende Zeitfenster
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: StaRUG setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten oder liegt Überschuldung vor, ist dieser Weg versperrt. Wer zu lange wartet, verliert nicht irgendeine Option — er verliert die mit Abstand komfortabelste.
StaRUG — Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz erlaubt es, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzgläubigern anzupassen, ohne ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Kern ist der Restrukturierungsplan, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger wirksam werden kann, wenn die erforderlichen Mehrheiten erreicht sind.
- Kein Insolvenzverfahren, keine Insolvenzverwaltung
- Deutlich geringere Publizität — Kunden und Lieferanten müssen es nicht erfahren
- Einzelne Gläubigergruppen können gezielt einbezogen werden
- Voraussetzung: eine durchgerechnete Vergleichsrechnung und ein belastbarer Plan
Eigenverwaltung — Insolvenz, aber am Steuer bleiben
Ist die Insolvenzreife eingetreten, ist der Antrag Pflicht — aber die Geschäftsführung muss das Ruder nicht abgeben. In der Eigenverwaltung bleibt die Führung im Amt und wird von einem Sachwalter begleitet statt von einem Verwalter ersetzt.
Zulassungsvoraussetzung ist eine Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan. Das ist keine Formalie: Ist sie nicht belastbar, wird die Eigenverwaltung nicht angeordnet — und die Kontrolle ist weg.
Schutzschirmverfahren
Der Schutzschirm ist die stärkste Variante: Er steht offen, solange drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, die Zahlungsunfähigkeit aber noch nicht eingetreten ist. Das Unternehmen erhält Zeit, um in Eigenregie einen Insolvenzplan zu erarbeiten, geschützt vor Vollstreckung.
Erforderlich ist eine Bescheinigung, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Auch hier gilt: Wer wartet, bis nichts mehr geht, bekommt sie nicht mehr.
Was das für Sie heißt
Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Erst wissen, wo Sie stehen — dann wissen, was offensteht. Deshalb beginnt jede dieser Überlegungen mit einer nüchternen Prüfung der Zahlen, nicht mit der Frage, welches Verfahren am sympathischsten klingt.
Je früher, desto mehr Wege.
StaRUG und Schutzschirm haben ein Zeitfenster. Es schließt sich von selbst.